Mit der Eheschliessung beginnt ein neuer und aufregender Lebensabschnitt. Doch bevor sich Mann und Frau in ihr neues Leben als frisch verheiratete stürzen können, müssen einige Entscheidungen getroffen werden. Eine äusserst wichtige davon ist die Wahl des Familiennamens. Tradition ist es natürlich, den Namen des Mannes anzunehmen, denn das war vor nicht allzu langer Zeit noch gesetzlich so vorgeschrieben. Heutzutage kann diese Entscheidung jedoch von Mann und Frau selbst getroffen werden. Gleichberechtigung in der Ehe ist ein wichtiges Thema und da gehört auch der Namenswechsel dazu. Welche Möglichkeiten es zur Namensänderung bei der Eheschliessung gibt und was gesetzlich wirklich möglich ist, erfährt ihr hier.

Die vielen Optionen der Namensänderung sind keine Selbstverständlichkeit

Lange Zeit war es Gesetz, dass Frauen die Namen der Männer nach Eheschliessung annehmen und ihr Recht auf ihren eigenen Namen abgeben mussten. Im Jahre 1957 wurde es Frauen zumindest erlaubt, ihren Mädchennamen als zweitstelligen Doppelnamen zu behalten. Erst im Jahre 1976 wurde es möglich, sich zwischen dem Namen der Frau und dem des Mannes zu entscheiden. Eine Entscheidung auf einen Namen musste damals jedoch getroffen werden. Wenn sich das Ehepaar nicht einigen konnte, wurde laut Gesetz automatisch der Geburtsname des Mannes gewählt. Erst am 1. April 1994 wurde eine neue Regelung in Kraft gesetzt, die künftigen Eheleuten erlaubt, selbst zu entscheiden, ob sie ihren oder seinen Namen behalten möchten. Derjenige Partner, dessen Nachname nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird, hat zudem die Möglichkeit, seinen Namen als Doppelnamen anzuhängen. Seit dieser Regelung ist es aber auch möglich, dass beide ihren eigenen Namen behalten. Die Gesetzeslagen der Namensänderungen unterscheiden sich hierbei jedoch ein bisschen in den verschiedenen Ländern. Namen annehmen oder behalten? Diese Möglichkeiten habt ihr:

Die alten Traditionen leben auch heute noch

Die Eheschliessung hat lange Tradition und mit ihr auch die Namensänderung. Laut der alten Regel waren Frauen dazu gezwungen, ihren eigenen Namen aufzugeben und den des Mannes anzunehmen. Auch wenn das gesetzlich mittlerweile schon seit einigen Jahren aufgehoben ist, scheint diese Vorschrift immer noch in vielen Köpfen weiterzuleben, denn nicht einmal 20% der Ehepaare entscheiden sich für den Nachnamen der Frau. Ist das altmodisch?
Frauen kämpfen seit Jahren für Gleichberechtigung und mittlerweile hat sich auch schon einiges geändert, jedoch gibt es noch immer strukturelle Benachteiligungen, die sich noch ändern müssen, wie beispielsweise in der Verteilung der Renten, im Steuerrecht, am Tresen und auch im Bett. Das Recht auf ihren Namen haben sich Frauen im Laufe der Zeit aber erfolgreich erkämpft und das ist auch gut so. Es scheint jedoch trotzdem, dass vielen Frauen der Name unwichtig ist oder sie sich noch immer ein bisschen gezwungen fühlen, ihn bei der Eheschliessung abzugeben, denn der Grossteil entscheidet sich für den Familiennamen des Mannes. Doch Namen sind Geschichte, Familie, Erfolge, Erlebnisse, Erinnerungen, Traumata und vor allem Identität. Heutzutage haben Frauen unglaublich viele Möglichkeiten, die sie vor einigen Jahren nicht hatten. Es stellt sich somit die Frage, ob Zusammengehörigkeit nur durch einen gemeinsamen Namen entstehen kann oder durch Liebe, Zusammenhalt und Fürsorglichkeit? Natürlich haben Namen für Brautpaare verschiedenste Bedeutungen und es können deshalb auch verschiedenste Entscheidungen getroffen werden. Die Namensänderung nach der Hochzeit ist jedoch eine wichtige Entscheidung, über die man auch wirklich nachdenken sollte. So einfach kann man den Namen im Nachhinein nämlich nicht wieder ändern.

Damit ihr in Bezug auf eure zukünftigen Namen auch wirklich die beste Entscheidung treffen könnt, ist es natürlich wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten zu kennen. Wie es mit den Gesetzeslagen nach der Eheschliessung in Deutschland, Österreich und der Schweiz aussieht und wie das Ganze in Amerika abläuft, erfährt ihr hier.

Namensänderung durch die Heirat: Die Gesetzeslagen von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Amerika

In Amerika sind Namenwechsel gang und gäbe und können auch ziemlich einfach und jederzeit durchgeführt werden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sieht es mit der Namensänderung jedoch ein bisschen anders aus, denn diese ist grundsätzlich nur bei der Eheschliessung, Scheidung und bei dem Tod des Partners möglich und auch hier gibt es gesetzliche Richtlinien, an die man sich halten muss. Natürlich gibt es einige Ausnahmefälle, in denen Namensänderungen genehmigt werden, beispielsweise wenn der Name zu psychischen Belastungen führt oder mit Schwierigkeiten im Alltag verbunden ist. Doch auch in solchen Fällen werden die Anträge nicht immer genehmigt, denn es müssen unzählige Unterlagen miteingereicht werden, die bestätigen, dass der Namensträger seelisch belastet ist. Aus diesem Grund sollte man die Namensänderung nach Eheschliessung auch wirklich ernst nehmen, denn so leicht kann man sie auch nicht wieder rückgängig machen.

Namensrecht in der Ehe: Deutschland

Bei der Eheschliessung können Paare entscheiden, ob sie ihre eigenen Nachnamen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen haben möchten. Der Ehename darf hierbei aber auch aus einer früheren Ehe stammen und muss nicht unbedingt der Geburtsname sein. Ein gemeinsamer Doppelname ist für beide Partner aber nicht möglich. Wenn sich das Paar jedoch für einen gemeinsamen Nachnamen entscheidet, hat der Partner, dessen Nachnamen nicht als Ehename gewählt wurde, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder seinen Nachnamen zum Zeitpunkt der Eheschliessung anzuhängen.

Hier ein Beispiel:

Frau Müller und Herr Berger heiraten. Sie beide haben die Möglichkeit ihre eigenen Namen zu behalten oder sich für einen gemeinsamen Namen zu entscheiden. Wenn sie sich beispielsweise für den Geburtsnamen der Frau entscheiden - in diesem Fall also Müller-, dann kann sich der Mann aber auch Müller-Berger oder Berger-Müller nennen.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Bei verheirateten Elternteilen bekommt das Kind automatisch den gemeinsamen Ehenamen. Wenn Eltern jedoch keinen gemeinsamen Ehenamen haben, richtet sich der Familienname des Kindes nach dem elterlichen Sorgerecht. Wenn beide Eltern gleiches Sorgerecht für das Kind haben, dann dürfen sie selbst bestimmen, ob das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter trägt. Ein Doppelname ist hierbei jedoch nicht möglich.

Namensrecht in der Ehe: Österreich

In Österreich haben Verlobte seit 1. April 2013 zusätzliche Möglichkeiten bei der Entscheidung ihres zukünftigen Familiennamens. Das Paar kann sich hierbei dafür entscheiden, die eigenen Namen zu behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen auszuwählen. Hat einer der beiden bereits einen Doppelnamen, können sowohl ein als auch mehrere Teile davon als gemeinsamer Familienname verwendet werden. Wenn sich das Paar aber für den Namen des Mannes entscheidet, hat die Frau auch die Möglichkeit, ihren Namen am gewählten Familiennamen anzuhängen. Das Gleiche ist natürlich auch umgekehrt möglich. In Österreich können sich Paare aber auch für einen gemeinsamen Doppelnamen entscheiden. Dieser Doppelname darf aber nur höchstens aus zwei Teilen bestehen und muss durch einen Bindestrich getrennt werden.

Hier ein paar Beispiele:

  • Herr Berger heiratet Frau Steiner. Sie entscheiden sich für den Familiennamen Berger. Die Ehefrau hat hierbei aber die Möglichkeit auf einen Doppelnamen. (entweder Berger-Steiner oder Steiner-Berger). Die Kinder können sowohl Berger als auch Steiner-Berger oder Berger-Steiner genannt werden.
  • Herr Berger heiratet Frau Steiner. Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Doppelnamen. Dieser kann sowohl Berger-Steiner, als auch Steiner-Berger lauten.
  • Herr Gartner-Müller heiratet Frau Strumpf. Der gemeinsame Doppelname soll Gartner-Müller heissen. Hierbei kann jedoch kein weiterer Name mehr angehängt oder vorangestellt werden, denn Doppelnamen dürfen höchstens aus zwei Teilen bestehen.
  • Herr Gartner-Müller heiratet Frau Strumpf-Steiner. Der gemeinsame Familienname soll Müller sein. Die Ehefrau hat nun aber die Möglichkeit sich Strumpf-Müller, Müller-Strumpf, Steiner-Müller oder Müller-Steiner zu nennen.
  • Herr Gartner-Müller heiratet Frau Strumpf-Steiner. Sie entscheiden sich für einen gemeinsamen Doppelnamen. Hierbei können sie sich ihren Doppelnamen aus den Namensteilen "Gartner, Müller, Strumpf und Steiner" beliebig zusammenstellen, solange er aus zwei Teilen besteht. Beispielsweise Strumpf-Gartner, Müller-Strumpf, Gartner-Steiner etc.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Kinder erhalten in Österreich den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Hierbei kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Kindesnamen bestimmt werden.
Ehegatten, die ihre bisherigen Familiennamen behalten haben, müssen selbst bestimmen, welchen Namen das Kind haben soll. Es kann sowohl einer der beiden Familiennamen oder aber auch ein, aus beiden Familiennamen zusammengesetzter Doppelname für das Kind bestimmt werden. Wenn es zu keiner Bestimmung kommt, erhalten Kinder in Österreich automatisch den Nachnamen der Mutter, auch wenn es sich hierbei um einen Doppelnamen handelt.

Namensrecht in der Ehe: Schweiz

In der Schweiz dürfen Eheleute seit dem 1. Januar 2013 ihre eigenen Familiennamen behalten. Sie können sich aber auch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Hierbei haben sie die Möglichkeit den Namen des Mannes oder auch den Namen der Frau zu wählen.
Doppelnamen, wie beispielsweise Strumpf Steiner dürfen jedoch nicht mehr gebildet werden.
Wenn einer der beiden bereits einen solchen Doppelnamen führt, darf er/sie diesen Namen auch weiterführen. Der Allianzname (Doppelname mit Bindestrich) ist jedoch weiterhin erlaubt. Hierbei handelt sich es jedoch um keinen amtlichen Namen, der auch nicht im Zivilstandregister eingetragen wird.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Kinder erhalten in der Schweiz automatisch den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Haben die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, müssen sie sich zwischen einen der beiden Namen entscheiden.

Namensrecht in der Ehe: Amerika

Im Vergleich zu Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Namenswechsel in Amerika etwas einfacher und Ehepartner können hier auch zwischen mehreren Möglichkeiten entscheiden. Beide Ehepartner haben die Möglichkeit ihren eigenen Familiennamen zu behalten oder sich für einen der beiden Namen als gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden. Zudem kann die Ehefrau ihren Mädchennamen aber auch als Mittelnamen führen. Ausserdem besteht in Amerika die Option für einen Doppelnamen mit und ohne Bindestrich. Dieser Doppelname kann auch an die gemeinsamen Kinder weitergegeben werden. Die Namensführung bei der Eheschliessung ist in Amerika freiwillig und es ist deshalb auch kein Gerichtsbeschluss erforderlich.

Namensänderung: Fristen und Aufgaben

Eine Namensänderung kann nach der Hochzeit jederzeit durchgeführt werden. Dafür gibt es grundsätzlich auch keine einzuhaltende Frist. Beim Standesamt kann man einen Namenswechsel nach Eheschliessung beantragen. Unterlagen wie der Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister, sowie eine Meldebescheinigung über den Wohnsitz sind dafür erforderlich. Wenn es zu einer Namensänderung bei der Eheschliessung kommt, ist es wichtig, folgende Stellen darüber zu informieren und sämtliche Dokumente und Verträge auf den neuen Namen ändern zu lassen:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • EC-Karte
  • Krankenkasse
  • Ärzte (Ärzten könnt ihr einfach bei den nächsten Terminen über euren Namenswechsel Bescheid geben)
  • Fahrzeugschein
  • Führerschein (Der Führerschein muss nicht geändert werden, jedoch sollte man einen weiteren Ausweis beim Fahren immer vorsichtshalber bei sich haben)
  • Briefkasten (am besten, ihr behaltet für 2 bis 3 Monate beide Namen, sodass eure komplette Post auch sicher bei euch ankommt)
  • Klingelschild
  • Arbeitgeber
  • Banken (Eure Bank informiert ihr am besten persönlich über die Namensänderung. Dazu verlangen die meisten Banken eine Kopie der Eheurkunde und des neuen Ausweises)
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge (Telefon, Strom, Gas, Internet etc.)
  • Versandhäuser (Amazon, Ebay etc.)
  • Vermieter
  • Verein
  • Sonstige Ausweise (Studentenausweis, Bibliotheksausweis etc.)

Fazit: Namen behalten oder übernehmen?

Der Namenswechsel ist für viele Ehepartner keine einfache Entscheidung. Dreiviertel aller Hetero-Paare übernehmen jedoch den Nachnamen des Mannes. Das muss aber nicht so sein, denn auch Frauen haben ein Recht darauf, ihren Namen zu behalten und das sollten sie auch keines Falles so einfach aufgeben, wenn ihnen ihr Name wichtig ist. Viele Männer und teilweise auch Frauen argumentieren, dass sie ihren Namen behalten möchten, da sie sich mit ihrem Namen bereits eine Karriere gemacht haben oder dass sie bereits unter ihren Namen publizieren. Das ist vielleicht ein Grund, seinen Namen behalten zu wollen, jedoch wird man seine Karriere auch mit einem Namenswechsel nicht gefährden. Vielen Männern fällt es zudem aufgrund der Traditionen schwer, den Namen ihrer Frau anzunehmen. Aber auch hier sollte man sich bewusst sein, dass Traditionen sich im Laufe der Zeit nun mal verändern. Früher durften Frauen auch kein eigenes Bankkonto erstellen, Auto fahren oder arbeiten. Auch Vergewaltigungen in der Ehe waren bis zum Jahre 1997 nicht strafbar. Zeiten waren mal anders - gut, dass sie sich ändern. Auf Sprüche, wie "Ein wahrer Mann würde seinen Namen niemals aufgeben" oder "Seine Familie würde das nicht akzeptieren" sollte man wirklich nicht mehr hören müssen und auch nicht bei der Entscheidung miteinfliessen lassen. Gleichberechtigung ist in der Ehe unglaublich wichtig und Entscheidungen sollten deshalb auch immer respektiert werden. Wenn ihr euch nicht über einen Namen einigen könnt, behaltet eure Namen doch einfach.

 

 

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